Nutzungsbedingungen
Umgang mit dem Schriftgut
Das Historische Stadtarchiv ist öffentlich, allerdings sind nicht alle Unterlagen für jeden Interessenten zugänglich. Für bestimmte Dokumente gelten besondere Sperrfristen unter anderem für solche, die sich auf natürliche Personen beziehen.
Der Umgang mit Schriftgut aus der Stadtverwaltung sowie dessen Nutzung durch Interessenten ist durch die Archivsatzung geregelt. Bei den Recherchen stehen die Bediensteten des Stadtarchivs beratend zur Seite und können individuell Auskünfte erteilen. Bitte bedenken Sie aber, dass ein großer Teil der Archivalien bis in die 1940er Jahre hinein in der deutschen Schrift verfasst sind und Lesekenntnisse daher unerlässlich sind. Lesehilfe von Seiten der Archivare ist leider nicht möglich.
Der Umgang mit Schriftgut aus der Stadtverwaltung sowie dessen Nutzung durch Interessenten ist durch die Archivsatzung geregelt. Bei den Recherchen stehen die Bediensteten des Stadtarchivs beratend zur Seite und können individuell Auskünfte erteilen. Bitte bedenken Sie aber, dass ein großer Teil der Archivalien bis in die 1940er Jahre hinein in der deutschen Schrift verfasst sind und Lesekenntnisse daher unerlässlich sind. Lesehilfe von Seiten der Archivare ist leider nicht möglich.
Downloads
- Satzung über Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs ( 231 kB )
- Benutzungsantrag für das Stadtarchiv ( 91 kB )