Straßenreinigung
Grundsätzlich ist die Straßenreinigung in Dietzenbach von allen Grundstückseigentümern selbst zu erbringen.
Die Aufgabe der gebührenpflichtigen Reinigung öffentlicher Straßen und Gehwege auf Basis der Straßenverzeichnissen A und B der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung obliegt den Städtischen Betrieben Dietzenbach.
Unsere Mitarbeiter sind täglich im Einsatz für ein sauberes Dietzenbach. Haben Sie Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie uns!
Nähere Informationen erhalten Sie auch in der städtischen
- Straßenreinigungs- und Gebührensatzung [PDF: 244 kB] und
- den dazugehörigen Anlagen [PDF: 13 kB]