Betreuungsgebühren (Auszug aus § 2 der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Kreisstadt Dietzenbach)
Hort
Für eine Betreuung von 07:30 Uhr - 17:00 Uhr in den Kitas VII-Laufacher Straße, IX-Rodgaustraße und XI-Am Stiergraben
ab 01.01.2017 monatlich 216,00 €
Für eine Betreuung von 11:30 Uhr - 17:00 Uhr in den Kitas VII-Laufacher Straße, IX-Rodgaustraße und XI-Am Stiergraben
ab 01.01.2017 monatlich 148,00 €
Für eine Betreuung von 13:00 Uhr - 17:00 Uhr in den Kitas VII-Laufacher Straße, IX-Rodgaustraße und XI-Am Stiergraben
ab 01.01.2017 monatlich 117,00 €
Während der Schulferien ist in den Horten ausschließlich eine ganztägige Betreuung möglich. Die dadurch entstehenden Mehrkosten (Betreuungsgebühren und Essengebühren) sind entsprechend der jeweils gebuchten Betreuungsform zusätzlich zu entrichten.
Betreuungszusatzgebühren
Für eine gesonderte Betreuung am frühen Morgen von 06:30 Uhr - 07:30 Uhr in der Kita IX-Rodgaustraße und der Kita XI-Am Stiergraben
- ab 01.01.2017 monatlich 35,00 €
Essengebühren (Auszug aus § 3 der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Kreisstadt Dietzenbach)
Für die Kinder, die ganztägig, vormittags bis 13:00 Uhr oder ab 11:30 Uhr (Hort) betreut werden, ist die Teilnahme am Essen verpflichtend. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für die Hortkinder, mit einer Betreuungszeit von 13:00 Uhr - 17:00 Uhr, am Mittagessen teilzunehmen.
- ab 01.01.2017 monatlich 68,00 €