Die Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung.
Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Stadtverordnetenversammlung für eine Wahlzeit von fünf Jahren (Kommunalwahl).
Die Anzahl der Stadtverordneten richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt. Durch die Hauptsatzung kann bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Wahlzeit die Zahl der Stadtverordneten auf die für die nächst niedrigere Größengruppe maßgebliche oder eine dazwischen liegende ungerade Zahl festgelegt werden. Die Anzahl der Stadtverordneten beträgt in Dietzenbach 45.
Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung finden alle zwei Monate statt. Die Beschlüsse werden in öffentlicher Sitzung gefasst. Für einzelne Angelegenheiten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bekommen Sie mit nachfolgendem Link angezeigt: Die Mitglieder