Neue Grundsteuerbescheide werden verschickt
Jedoch: der Steuerbetrag hat sich nicht verändert
Für das Jahr 2018 hat der städtische Fachbereich Finanzen wieder rund 10.000 Grundsteuerbescheide vorbereitet. Diese werden ab Freitag, dem 05. Januar, an alle Haus- und Grundstückseigentümer verschickt. Die wichtigste Information vorweg: Der Steuerbetrag hat sich nicht verändert. Das heißt, für die Grundsteuer A (zum Beispiel für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt der Hebesatz 400 Prozent des Steuermessbetrages und bei der Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke) 600 Prozent des Steuermessbetrages.
Die Grundsteuer ist grundsätzlich in Teilbeträgen am 15. Februar, 15 Mai, 15. August und 15. November zu zahlen. Davon ausgenommen ist, wenn eine jährliche Fälligkeit beantragt wurde. Dann ist die Grundsteuer in einem Betrag am 1. Juli fällig. Sofern der Stadtkasse ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Grundsteuer vorliegt, ist nichts Weiteres zu veranlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu leisten.
Fragen zur Grundsteuer
Die Fragen zum Grundsteuerbescheid beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzabteilung gerne. Die Kontaktdaten können dem Steuerbescheid entnommen werden. Wegen der zu erwartenden hohen Anzahl von Rückfragen in den ersten Wochen nach Zustellung der Bescheide kann es unter Umständen bei der persönlichen Kontaktaufnahme zu Wartezeiten und etwas längeren Bearbeitungszeiten kommen. Die Verwaltung bittet in diesem Fall um Verständnis.