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Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

Für die An- oder Abmeldung Ihres Hundes verwenden Sie bitte unsere Onlinedienste. Die entsprechenden Links finden Sie in der Infobox. Dort sind auch unsere Formulare zum Ausdrucken, wenn Sie diese Vorgehensweise bevorzugen.

Die jährlichen Steuersätze (Festbetrag) betragen:

  • für den ersten Hund = 90,00 €
  • für jeden weiteren Hund = 90,00 €
  • für den ersten gefährlichen Hund = 700,00 €
  • für jeden weiteren gefährlichen Hund = 700,00 €

Zahlungsmöglichkeiten

Entsprechende Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Zahlungsmöglichkeiten.