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Aktuelle Offenlagen 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB über online eingestellte Medien (Veröffentlichung im Internet).

Wir weisen darauf hin, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zur Entwurfsplanung innerhalb der jeweils genannten Beteiligungszeiträume schriftlich, mündlich (zur Niederschrift) oder elektronisch abgegeben werden können.

Ihre schriftliche Stellungnahme senden Sie bitte an die Stadtverwaltung Dietzenbach, Abteilung Stadtplanung, Europaplatz 1, 63128 Dietzenbach oder elektronisch an Bauleitplanung@dietzenbach.de .

Die Planunterlagen liegen zusätzlich während der jeweiligen Beteiligungszeiträume im Rathaus der Kreisstadt Dietzenbach, Europaplatz 1 (Eingang: Offenbacher Str. 11), 63128 Dietzenbach, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bitte beachten Sie: Der Zugang zum Rathaus erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung unter 06074/373-560.


Aktuelle Beteiligungsverfahren:

Bebauungsplan Nr. 3B/3 "Am Park & Ride - östlich der S-Bahnstation Mitte"

Offenlage vom 26.02.2024 - 29.03.2024

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach hat in ihrer Sitzung am 09.02.2024 den Bebauungsplanentwurf Nr. 3B/3 „Am Park & Ride - östlich der S-Bahnstation Mitte“ zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2  und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB (im beschleunigten Verfahren) sowie die Teilaufhebung der vom Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3B/3 betroffenen Bebauungspläne Nr. 3B und 3B/1 beschlossen.

Ziel des Bebauungsplans ist es, in einem Teilgebiet der Bebauungspläne Nr. 3B und Nr. 3B/1 Festsetzungen und Flurstücke den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Flurstücke und der Ausbauzustand stimmen jeweils nicht mit den festgesetzten Baufenstern und Grünfestsetzungen sowie der in B-Plan Nr. 3B/1 festgesetzten Fläche für den Park and Ride und der zugehörigen Zufahrtstraße überein.

Neben der städtebaulichen Ordnung werden Festsetzungen im Sinne der Klimaanpassung und des Artenschutzes getroffen. Forciert werden die Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung durch Maßnahmen wie der Begrünung, der Nutzung erneuerbarer Energien oder der Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort („Schwammstadt“). Dadurch wird § 1 Abs. 5 S. 1 und 2 BauGB entsprochen, wonach Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten sollen, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen miteinander in Einklang bringen und dazu beitragen sollen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern.

Folgende Unterlagen stehen während der Offenlage zur Verfügung: