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Zutrittsregelungen

3G- und 2G-Plus-Regelung in den städtischen Einrichtungen
(Stand: 01.04.2022 | 20:45 Uhr)

In einigen städtischen Liegenschaften gilt für Besucher die 3G- bzw. 2G-Plus-Regelung (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren).

Was bedeutet die 3G-Regelung?

Der Zutritt ist Personen gestattet, die

  • einen Impfnachweis vorzeigen,
  • über einen Genesenennachweis verfügen oder
  • einen tagesaktuellen dokumentierten Testnachweis (Antigen oder PCR-Test, Schülertestheft) erbringen.

Wo gilt die 3G-Regelung?

  • Rathaus
  • Verwaltungsgäude der Städtischen Betriebe (Bauhof)
  • Seniorenzentrum Steinberg 
  • Trauerhalle im Friedhof

Was bedeutet die 2G-Plus-Regelung?

  • Der Zutritt ist Personen gestattet, die einen Impf- oder Genesenenanchweis 
    und
  • zusätzlich einen  tagesaktuellen dokumentierten Testnachweis (Antigen oder PCR-Test, Schülertestheft) vorzeigen.

    (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren)

Wo gilt die 2G-Plus-Regelung?

  • Dietzenbacher Capitol (erst ab 500 Personen)

Wo gelten die 3G- oder 2G-Plus-Regelungen nicht?

  • In allen nicht genannten Einrichtungen findet weder die 3G- noch die 2G-Plus-Regelung Anwendung.

Was ist sonst noch zu beachten?

In allen Innenräumen gelten weiterhin die bekannten Hygienevorschriften. Dies bedeutet vor allem:

  • Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten