Zutrittsregelungen
3G- und 2G-Plus-Regelung in den städtischen Einrichtungen
(Stand: 01.04.2022 | 20:45 Uhr)
In einigen städtischen Liegenschaften gilt für Besucher die 3G- bzw. 2G-Plus-Regelung (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren).
Was bedeutet die 3G-Regelung?
Der Zutritt ist Personen gestattet, die
- einen Impfnachweis vorzeigen,
- über einen Genesenennachweis verfügen oder
- einen tagesaktuellen dokumentierten Testnachweis (Antigen oder PCR-Test, Schülertestheft) erbringen.
Wo gilt die 3G-Regelung?
- Rathaus
- Verwaltungsgäude der Städtischen Betriebe (Bauhof)
- Seniorenzentrum Steinberg
- Trauerhalle im Friedhof
Was bedeutet die 2G-Plus-Regelung?
- Der Zutritt ist Personen gestattet, die einen Impf- oder Genesenenanchweis
und - zusätzlich einen tagesaktuellen dokumentierten Testnachweis (Antigen oder PCR-Test, Schülertestheft) vorzeigen.
(ausgenommen Kinder unter 6 Jahren)
Wo gilt die 2G-Plus-Regelung?
- Dietzenbacher Capitol (erst ab 500 Personen)
Wo gelten die 3G- oder 2G-Plus-Regelungen nicht?
- In allen nicht genannten Einrichtungen findet weder die 3G- noch die 2G-Plus-Regelung Anwendung.
Was ist sonst noch zu beachten?
In allen Innenräumen gelten weiterhin die bekannten Hygienevorschriften. Dies bedeutet vor allem:
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes
- Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten