Abfallgebühren
In Hessen sind nach dem hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HKAK) die kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte und die Landkreise für die Entsorgung der auf ihrem Gebiet anfallenden Abfälle zuständig. Über den Anschluss der Grundstücke und den organisatoischen Ablauf haben sie eine Satzung zu erlassen.
Auch die Kreisstadt Dietzenbach hat eine entsprechende Satzung in der unter anderem auch die Höhe der Abfallgebühren festgelegt ist. Hier können Sie die Satzung einsehen:
- Abfallsatzung 2022 [PDF-Dokument: 661 kB]
Aufgaben der Städtischen Betriebe
Das Einsammeln und Entsorgen der Abfälle wird von den Städtischen Betrieben Dietzenbach wahrgenommen.
Auch die Berechnung der Gebühren erfolgt im Auftrag der Kreisstadt Dietzenbach durch die Städtischen Betriebe.
Unter dem folgenden Link erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Abfallentsorgung in der Kreisstadt: