Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften
Amtliche Beglaubigung von Dokumenten: Von Behörden für Behörden
Der Bürgerservice ist berechtigt, amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Kopien sowie Unterschriften vorzunehmen. Wenn das Originaldokument von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, können wir die amtliche Beglaubigung vornehmen. Ebenso wird die amtliche Beglaubigung von Zeugnissen durchgeführt.
Private Verträge müssen von einem Notar beglaubigt werden; bei einigen Dokumenten ist die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten (siehe nachfolgende Liste).
Folgende Dokumente werden von anderen Behörden beglaubigt:
- Bestallungsurkunde zum Pfleger, Betreuerausweise (Amts- oder Ortsgericht )
- Auszüge aus dem Vereinsregister (Amts- oder Ortsgericht )
- Grundbuchauszüge (Amts- oder Ortsgericht )
- Personenstandsurkunden (Standesamt des jeweiligen Ausstellungsortes)
- Unikate, wie z.B. Führerschein oder elektronischer Aufenthaltstitel etc. (ausstellende Behörde)
Bitte bringen Sie nur Ihre Originaldokumente mit. Die Kopien von Ihrem Original fertigen wir selbst, um den hohen Zeitaufwand für den Abgleich fremd erstellter Kopien zu vermeiden.
Amtliche Beglaubigung von Unterschriften:
Der Bürgerservice ist befugt, Beglaubigungen von Unterschriften vorzunehmen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Generalvollmachten und die Erteilung von Vollmachten für die Regelung von Vermögensangelegenheiten bedürfen einer öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar oder das Amts- oder Ortsgericht.
Bitte bringen Sie zur Unterschriftsbeglaubigung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit und unterschreiben Sie das Dokument erst im Beisein der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Bürgerservices.
Gebühren:
3,00 Euro pro zu beglaubigendem Dokument zuzüglich 0,25 Euro pro Kopie.
Unterschriftsbeglaubigung: 6,00 Euro.
Beglaubigungen für Rentenzwecke, z.B. für die Deutsche Rentenversicherung oder eine Zusatzversorgungskasse sind gebührenfrei und werden ebenfalls vom Bürgerservice durchgeführt.