Zweitwohnungssteuer
Im Stadtgebiet der Kreisstadt Dietzenbach wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben.
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat.
Auch wenn diese vorübergehend anders genutzt wird, verliert sie nicht ihre Eigenschaft als Zweitwohnung.
Weitere Informationen
Weitere Informationen und den akuellen Steuersatz entnehmen Sie bitte der Satzung. Ob und in welcher Höhe Sie steuerpflichtig sind, teilen Sie uns mit dem Erhebungsbogen mit.
- Erhebungsbogen ( 19 kB )
- Fragen & Antworten ( 14 kB )