Bebauungsplanverfahren Nr. 107
B-Plan 107 „Nördlich der Philipp-Reis-Straße“
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 107 „Nördlich der Philipp-Reis-Straße“ gem. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren), wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.07.2016 eingeleitet.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die Industriegebietsausweisung hinsichtlich der Art der Nutzung zu überprüfen und gegebenenfalls die Ausweisung zu staffeln, um die Gemengelage mit der Nähe zum Wohnen im Stadtzentrum und zum S-Bahn-Haltepunkt städtebaulich zu entzerren.
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Abs. 2 BauGB, für den aufgrund der Größe des Geltungsbereiches eine Vorprüfung im Einzelfall erforderlich ist. Die Vorprüfung im Einzelfall gem. § 13a Abs. 2 BauGB und weitere Verfahrensschritte werden zurzeit vorbereitet.
[Stand: 22.09.2019]