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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

Grundbesitz sind land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A), Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B). Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

Die Steuersätze (Hebesätze) betragen:

  • Grundsteuer A für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe = 400 v.H.
  • Grundsteuer B für die Grundstücke = 800 v.H.

Zahlungsmöglichkeiten

Entsprechende Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Zahlungsmöglichkeiten.