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Spielapparatesteuer

Die Kreisstadt Dietzenbach erhebt eine Aufwandsteuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte nach folgenden Maßstäben:

in Spielhallen:

  • öffentlich zugängliche Spiel- und Geschicklichkeitsapparate mit Gewinnmöglichkeit je angefangenem Kalendermonat und Gerät = 20 % der Bruttokasse mind. 120,00 €
  • öffentlich zugängliche Spiel- und Geschicklichkeitsapparate ohne Gewinnmöglichkeit je angefangenem Kalendermonat und Gerät = 6 % der Bruttokasse mind. 40,00 €

in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten:

  • öffentlich zugängliche Spiel- und Geschicklichkeitsapparate mit Gewinnmöglichkeit je angefangenem Kalendermonat und Gerät = 20 % der Bruttokasse mind. 60,00 €
  • öffentlich zugängliche Spiel- und Geschicklichkeitsapparate ohne Gewinnmöglichkeit je angefangenem Kalendermonat und Gerät = 6 % der Bruttokasse mind. 40,00 €
  • Apparate mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten gegen Mensch oder Tier dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben (§8 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit) je angefangenem Kalendermonat und Gerät = 25 % der Bruttokasse mind. 200,00 €
  • in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen um Geld oder Sachwerte je angefangenem Quadratmeter und Kalendermonat = 25,50 €

Zahlungsmöglichkeiten

Entsprechende Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Zahlungsmöglichkeiten.