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Die Briefwahlen sind seit 01. Februar 2021 möglich

Kommunal-, Ausländerbeirats- und Bürgermeisterwahl am 14. März

Der 14. März 2021 kann als Superwahltag für die Kreisstadt Dietzenbach bezeichnet werden. Denn an diesem Sonntag finden insgesamt vier Wahlen statt, die Kommunalwahl (Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und des Kreistages), die Ausländerbeiratswahlen und die Wahl zum Dietzenbacher Bürgermeister.

Die Wahlbenachrichtigungen werden an die jeweils berechtigten Wählerinnen und Wähler bis spätestens 21. Februar  2021 verschickt. Diesem Schreiben beigefügt ist unter anderem ein Antrag für Briefwahlunterlagen.

Aufgrund von unterschiedlichen Konstellationen der Staatsangehörigkeiten kommt es zu verschiedenen Wahlunterlagen. So kann beispielsweise ein deutscher Bürger an den zwei Kommunalwahlen und der Bürgermeisterwahl teilnehmen. Eine EU-Bürgerin zum Beispiel aus Frankreich oder Polen kann bei allen vier Wahlen ihre Stimme abgeben. Dietzenbacher*innen ohne deutsche oder europäische Staatsangehörigkeit erhalten die Unterlagen zur Wahl des Dietzenbacher Ausländerbeirates.

Die Benachrichtigungen werden in einem personifizierten Umschlag zugestellt. Aufgrund der postalischen Betriebsabläufe wird es vorkommen, dass nicht alle Wahlbenachrichtigungen am selben Tag zugestellt werden.

Die Briefwahl beginnt am 01. Februar 2021. Die entsprechenden Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können ab diesem Zeitpunkt im Wahlamt schriftlich oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Briefwahlbüro im Dietzenbacher Capitol

Aufgrund der gestiegenen Hygienevorschriften befindet sich das Briefwahlbüro in diesem Jahr nicht im Rathaus, sondern im Dietzenbacher Capitol. Holt die oder der Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen persönlich ab, so hat er die Möglichkeit, sein Wahlrecht gleich an Ort und Stelle auszuüben. Andernfalls muss die Wählerin bzw. der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig absenden, dass er spätestens am Wahltag, also dem 14. März, bis 18.00 Uhr im Rathaus eingeht. Verspätet eingegangene Wahlbriefe dürfen nicht ausgewertet werden.

Briefwahlunterlagen können auch per Fax, E-Mail oder Internet beantragt werden. Bei Fax- und E-Mail-Beantragung ist die Angabe der Anschrift, des Geburtsdatums, die Nummer des Wahlbezirks und des Wählerverzeichnisses anzugeben.

Die Online–Beantragung über das Internet ist wegen der anzugebenden Nummer des Wahlbezirks und des Wählerverzeichnisses erst nach Erhalt  der Wahlbenachrichtigung möglich.

Das Wahlbüro empfiehlt, die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen abzuwarten, da auf der Benachrichtigung bereits der Antrag auf Briefwahl eingedruckt ist. Dieser ist vollständig auszufüllen und unterschrieben in einem frankierten Umschlag an den Magistrat der Kreisstadt Dietzenbach, Wahlamt, Europaplatz 1, 63128 Dietzenbach, zurückzusenden. Die Briefwahlunterlagen werden dann umgehend entweder nach Hause oder an die von der beantragenden Person angegebene Adresse zugesandt.

Es gibt auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen an Bevollmächtigte auszuhändigen, sofern diese nicht für insgesamt mehr als vier Vollmachtgeber auftreten. Der Verordnungsgeber will damit familieninterne und Nachbarschaftshilfe zulassen, gleichzeitig aber weiter das mit „Massenvollmachten“ verbundene Missbrauchspotenzial ausschließen. Auf dem amtlichen Vordruck für die Beantragung eines Wahlscheines (Wahlbenachrichtigung) kann eine Empfangsvollmacht erteilt werden; darüber hinaus ist Raum für die schriftliche Versicherung des Bevollmächtigten vorgesehen, dass er die Vollmachtsquote nicht überschreitet.

Auch wenn Wähler*innen das Wahlbenachrichtigungsschreiben verlegt oder verloren haben, können sie wählen. In diesem Fall reicht die Identifizierung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 12. März 2021, 13.00 Uhr, beantragt und abgeholt werden.

Die  Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im „Theaterbistro“ des Dietzenbacher Capitols, Europaplatz 3, sind von Montag bis Freitag, von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie am Nachmittag jeweils montags, dienstags und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr. Am Freitag, dem 12. März 2021 schließt das Briefwahlbüro 13.00 Uhr. Telefonisch ist es unter 06074/373-850 erreichbar.

Weitere Informationen rund um die Wahlen sind auf der Internetseite der Kreisstadt Dietzenbach www.dietzenbach.de/wahlen  und auf der Internetseite des Landeswahlleiters www.wahlen.hessen.de abrufbar.

01.02.2021