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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit auf den Seiten der Kreisstadt Dietzenbach

Die Kreisstadt Dietzenbach ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot unter www.dietzenbach.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise vereinbar.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 3 der HVBIT.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2021 bisher nicht barrierefrei. Eine Verbesserung wird kontinuierlich erfolgen.

Nicht oder nur teilweise barrierefrei sind folgende Inhalte:

  • Dateien in verschiedenen Formaten (PDF, XLS(X), DOC(X), PPT(X)) sind bisher nicht vollständig auf Barrierefreiheit geprüft oder überarbeitet, daher wird momentan davon ausgegangen, dass diese nicht vollständig barrierefrei sind. Aufgrund der großen Anzahl von Dateien ist der Aufwand, diese in barrierefreie Dateien umzuwandeln, unverhältnismäßig groß.
  • Alternativtexte für Bilder: Vereinzelnd gibt es noch Bilddateien ohne Alternativtext, diese werden fortlaufend überarbeitet und nachgepflegt.
  • Verlinkungen: Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Geodaten und Luftbilder: Es gibt keine Möglichkeit, diese Inhalte barrierefrei zu gestalten. Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
  • Die Seiten sind weitgehend so optimiert, dass sie von handelsüblichen Screenreadern gelesen werden können. Zusätzlich wird eine Vorlesefunktion angeboten. Bei eingebundenen i-frames funktioniert dieses Angebot noch nicht.
  • Das teilweise angewendete Captcha-Tool, das eingesetzt wird, um Formulare gegen den automatisierten Missbrauch zu schützen, ist nicht barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08. Juli 2022 und auf Grundlage einer von der Stadt Dietzenbach durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:


Durchsetzungsverfahren

Wir sind bemüht, alle Ihre Hinweise und Fragen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen umzusetzen beziehungsweise zu beantworten. Sollte dies für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese finden Sie hier: https://lbit.hessen.de/durchsetzungs-und-ueberwachungsstelle

13.10.2020