Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen
Leistungsbeschreibung
Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderfachdienst des Jugendamts auf.
Der Pflegekinderfachdienst kann Sie beraten.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt
Zuständige Stelle
Zuständig ist der Pflegekinderfachdienst beim örtlich zuständigen Jugendamt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.