Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.
Dieser kann gemeinsam mit der Sterbeurkunde beantragt werden.
Voraussetzungen
- Der Registerauszug kann beantragt werden von: Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen der verstorbenen Person
- Geschwister des Verstorbenen müssen bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
- Andere Personen müssen bei der Beantragung ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Anweisung durch das Gericht
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Welche Gebühren fallen an?
12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
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