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Europawahl

Allgemeines

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. Die Mitgliedstaaten können Vorzugsstimmen auf der Grundlage von Listen nach den von Ihnen festgelegten Modalitäten zulassen.

In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.

Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. (§§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 EuWG)
Hinweis: Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Europawahl 2024

Die nächste Europawahl findet am 09.06.2024 statt.

Briefwahl und Wahlscheine

Ab dem 29.04.2024 besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Alle Informationen zur Beantragung Ihres Wahlscheins finden Sie auf unserer Seite zur Briefwahl.

Informationen für Unionsbürgerinnen und -bürger / Deutsche im Ausland

Informationen für Unionsbürgerinnen und -bürger

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