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Finanzen & Gebühren

Kommunale Finanzwirtschaft

Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben einer Stadtverwaltung sind finanzielle Mittel erforderlich.

Diese bestreitet sie im Wesentlichen aus Erträgen wie privatrechtlichen Leistungsentgelten (z.B. Mieten, Pachten, Verkaufserlöse), aus öffentlichrechtlichen Entgelten (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren) aus Zuweisungen von Bund und Land und aus Steuerbeteiligungen von Bundes und Landessteuern (Umsatzsteuer, Einkommensteuer). Reichen die Erträge nicht aus, so können für Investitionen auch Kredite aufgenommen werden.

Der Magistrat stellt jährlich einen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan auf, die die Stadtverordnetenversammlung beschließt und damit festlegt, wofür die Mittel einzusetzen sind.