Frauenbeauftragte/ Gleichstellungsbeauftragte
Die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist eine Aufgabe der Gemeinschaft.
Auftrag und Zielsetzung der kommunalen Frauenbeauftragten sind der Abbau von Gleichstellungsdefiziten im örtlichen Lebensumfeld und in der Verwaltung.
Die Frauenbeauftragte unterstützt die Dienststelle bei der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages.
Die Aufgabenbereiche der Frauenbeauftragten gliedern sich in zwei große Themenbereiche und Schwerpunkte:
Verwaltungsintern (Gesetzliche Grundlage ist das Hessische Gleichberechtigungsgesetz, HGlG) nimmt die Frauenbeauftragte eine Kontroll- und Initiativfunktion wahr. Sie vertritt die Belange der in der Verwaltung beschäftigten Frauen und ist deren direkte Ansprechpartnerin, unbeschadet der Rechte der Personalvertretung.
Sie ist beteiligt bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen in der Verwaltung. Sie arbeitet eng mit der Personal- und Organisationsabteilung zusammen, hinsichtlich Stellenausschreibung, Bewerbungen, Weiterbildung und Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Wiedereinstieg nach der Elternzeit, sexueller Belästigung, Konflikten am Arbeitsplatz u.a. Einstellungen und Beförderungen finden unter Beteiligung der Frauenbeauftragten statt. Sie nimmt zum Frauenförderplan Stellung und ist eingebunden in die städtischen Gremien.
Außerdem bietet das Dietzenbacher Frauenbüro Veranstaltungen zu frauenpolitischen Themen an (Veranstaltungsbroschüren erscheinen ½ jährlich und sind im Rathaus und im Capitol etc. erhältlich).
Servicestelle für Gleichstellung und Frauenpolitik
Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit ,um für aktuelle frauenpolitische Themen zu sensibilisieren und veröffentlicht Broschüren und Informationshefte z.B. zum Thema Alleinerziehende oder Gewalt im Häuslichen Bereich. Die Frauenbeauftragte initiiert und arbeitet in interdisziplinären Netzwerken. Kooperiert mit anderen Gleichstellungsstellen, Frauenorganisationen, Bildungseinrichtungen, Wohlfahrtsverbänden und Arbeitgebern.
Vielfältige Angebote
Folgende Schwerpunkte haben sich im Laufe der vergangenen Jahre herausgebildet:
- Recht und soziale Absicherung (Trennungs- und Scheidungsberatung, allein Erziehende, Erziehungszeit, Erziehungsgeld, wechselnde Vorträge mit Fachanwältinnen im Familienrecht, soziale Sicherung – Rentenvorsorge speziell für Frauen)
- Frauen/Beruf/Existenzgründung (Weiterbildung, Wiedereinstieg in den Beruf, Teilzeit, Existenzgründungsvorträge/Workshops)
- Gewalt gegen Frauen und Mädchen (Häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, Gewaltschutzgesetz)
- Beratung und Hilfe in Einzelfällen
- Frauenspezifische Gesundheitsförderung (Veranstaltungen mit Fachreferentinnen zu Themen wie Wechseljahre, Brustkrebs, Essstörungen etc.)
- Frauenkulturarbeit (Frauengeschichte, Lesungen, Ausstellungen, Kabarett, Frauenfrühstück)
- Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzungsarbeit, Kooperation
Die Auflistung ist exemplarisch. Die Frauenbeauftragte wählt eigenständig ihre Arbeitsschwerpunkte. Die Themen variieren analog zu gesellschaftlichen, politischen und lokalen Entwicklungen und Erfordernissen und ergeben sich nicht zuletzt aus den Problemstellungen in der Einzelberatung.